Das Förderprogramm von
Bis zu 2.500 € Förderung durch das Land Niedersachsen:
Vollgerne digitalisiert deinen Laden!
Mit dem Programm „Digital aufgeLaden“ will das Land Niedersachsen dem Einzelhandel die notwendige Unterstützung bei allen Fragen und Maßnahmen zur Digitalisierung geben.
Bedingungen für eine Förderung
Das Programm hilft Einzelhandelsunternehmen mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen. Als Einzelhandelsunternehmen gelten hierbei kleine und mittlere Unternehmen, die:
- vor dem 01.03.2020 gegründet wurden
- ihren Sitz und mindestens ein stationäres Einzelhandelsgeschäft in Niedersachsen haben
- Waren an Verbraucher verkaufen
Der Verkauf von Waren an Endkunden muss eine übergeordnete Rolle spielen. Dienstleistungsbetriebe, wie zum Beispiel Fitnessstudios, Kosmetikstudios und Friseursalons, sind daher von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung ist bis zum 31.08.2022 verlängert worden.
Hinweis
Gefördert werden nur die Beratungsleistungen und Reisekosten, die Umsetzung der Beratungen gehören nicht dazu.
Förderfähige Beratungsmöglichkeiten
Mit dem Förderungsprogramm können wir dich in folgenden Bereichen unterstützen:
Online Marketing
Erziele mehr regionale Sichtbarkeit mit digitalen Werbeanzeigen.
Webdesign
Neuer Online-Auftritt mit einer eigenen frischer Website.
Social Media
Hilfe für Auftritte und Anzeigen in den sozialen Medien für mehr Sichtbarkeit.
Suchmaschinenoptimierung
Mache deinen Online-Auftritt mit der richtigen Wortwahl in den großen Suchmaschinen wie Google und Bing besser auffindbar.
Datenschutz
Beratung zum Schutz und dem Umgang mit personenbezogenen Daten.
Geschäftsmodellentwicklung
Lass dich unterstützen bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen unter der Berücksichtigung der Digitalisierung.
Softwareentwicklung
Informationen zur richtigen Software, um Arbeitsabläufe in deinem Betrieb zu vereinfachen.
Shopsysteme
Biete Produkte online an und erreiche potenzielle Kunden über einen weiteren Vertriebskanal.
Prozessoptimierung
Verbessere deine Geschäftsprozesse mit digitalen Lösungen.
Die Digitalisierungsberatung erfolgt durch:
- Standortbestimmung
- Potenzialanalyse
- Handlungsempfehlung
Ablauf der Förderungen
Den gesamten Förderungsprozess durchläufst du gemeinsam mit uns. Wir kümmern uns um den Papierkram und beraten dich umfassend zu förderfähigen Themen.
1. Beratungsvertrag abschließen
Du schließt mit uns einen Beratungsvertrag ab und wir holen uns bei dir eine unterschriebene De-minimis-Erklärung (Unternehmensförderung durch öffentliche Mittel) ein.
2. Antrag stellen
Wir stellen den Antrag auf die Bewilligung der Förderung einer Digitalisierungsberatung bei der NBank.
3. Bewilligung zur Förderung erhalten
Die Unterlagen werden durch die NBank geprüft und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du die Bewilligung der Förderung und eine De-minimis-Bescheinigung.
4. Durchführung der Beratung
Die Digitalisierungsberatung wird mit einer Standortbestimmung, einer Potenzialanalyse und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen durchgeführt.
5. Beratungsbericht erhalten
Wir erstellen einen ausführlichen Beratungsbericht mit Handlungsempfehlungen.
6. Mehrwertsteuer zahlen
Du erhältst eine Rechnung von maximal 2.500 €, von der nur die Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.
7. Zahlung durch die NBank
Wir kümmern uns um den Schlussbescheid der NBank und die Zahlung der Förderung. Du musst dazu nur noch einen Verwendungsnachweis unterschrieben.